Rechtliches Dokument
Erklärungen gemäß § 5 [Strategy Your Life GmbH], [Amselweg 28, 87439 Kempten]
Handelsregister: [HRB 17375 & 127/139/80046]
E-Mail: christian.steub@syl.vision
Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Strategy Your Life GmbH
Rechtlicher Text
Allgemeine Geschäftsbedingungen Strategy Your Life GmbH
1. Allgemeine Grundlagen
1.1 Die Strategy Your Life GmbH (im Folgenden kurz „Berater“), erbringt sämtliche Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Beratung insbesondere in den Bereichen Unternehmensentwicklung, Unternehmensoptimierung und Umstrukturierung ausschließlich auf der Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (kurz „AGB“).
1.2 Die AGB werden Bestandteil jedes zwischen dem Berater und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags und gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.
1.3 Der Berater erbringt seine Dienst- und Beratungsleistungen ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn in einem Angebot des Beraters nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.
1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil als der Berater ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.
1.6 Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.7 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden und Erklärungen sind nur dann wirksam, wenn der Berater diese schriftlich bestätigt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote sind vier Wochen gültig, sofern im Angebot kein anderer Zeitraum angegeben wurde.
2.2 Der Vertrag kommt mit Annahme des vom Berater übermittelten Angebots zustande. Die Annahme kann durch Bestätigung des Angebots per E-Mail, Textform oder schriftlich durch Unterzeichnung des Angebots erfolgen.
3. Umfang der Beratungsleistungen / Erfüllung
3.1 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienst- und Beratungsleistungen ergibt sich aus dem Angebotsschreiben, sowie etwaigen Anlagen und/oder etwaigen Leistungsbeschreibungen des Beraters dazu. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Vertrages.
3.2 Leistungen des Beraters umfassen weder eine rechtliche noch steuerrechtliche Beratung. Steuerliche, als auch rechtliche Angelegenheiten sind ausdrücklich nicht Gegenstand der getroffenen Vereinbarung. Ebenso erfolgt keine Anlagenberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a, 32 KWG.
3.3 Die Leistungen des Beraters sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
4. Änderungen des Auftrags
4.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
4.2 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Berater die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
4.3 Der Berater ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 6.4. dieser AGB vergütet.
5. Durchführung der Beratungsleistungen / Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
5.1 Der Berater schuldet die Erbringung der im Angebot bezeichneten Dienst- und Beratungsleistungen, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und somit nicht die Herstellung eines Werkes.
5.2 Die Leistungserbringung erfolgt zu den mit dem Auftraggeber festgelegten Zeitpunkten.
5.3 Der Berater ist berechtigt, die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Berater nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
5.4 Der Berater wird die Beratungsleistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt durchführen.
5.5 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
5.6 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Berater Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll der Berater einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.
5.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
6. Vergütung
6.1 Es gilt die im bestätigten Angebot vereinbarte Vergütung.
6.2 Die Vergütung ist, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, unmittelbar bei Vertragsschluss fällig. Sofern eine Vergütung nach Beratertagen vereinbart ist, tritt Fälligkeit spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang ein. Sofern eine monatliche Vergütung vereinbart ist, ist diese jeweils zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus fällig.
6.3 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, steht dem Berater ab Verzugseintritt ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
6.4 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Berater alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Berater von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
6.5 Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Berater einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.
6.6 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
6.7 Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Berater gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.
7. Zahlungsbedingungen, SEPA-Lastschrift, Rechnungslegung
7.1 Fällige Zahlungen sind grundsätzlich ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich mit dem Auftraggeber anderes vereinbart wurde.
7.2 Der Auftraggeber kann den geschuldeten Betrag nach seiner Wahl auf das angegebene Konto überweisen oder dem Berater eine (SEPA-)Einzugsermächtigung erteilen. Im Fall einer erteilten (SEPA)-Einzugsermächtigung wird der Berater die Belastung frühestens zu dem in Abs. 1 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine dem Berater erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für zukünftige Bestellungen. Bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens verpflichtet sich der Auftraggeber das mit dem Angebot übermittelte SEPA-Lastschriftmandats-Formular zu unterzeichnen und an den Berater vorab per E-Mail, sowie im Original unverzüglich nach Vertragsabschluss zu übermitteln.
7.3 Der Berater ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
8. Kündigung
8.1 Der Vertrag kann – soweit nicht ausdrücklich eine feste Laufzeit vereinbart wurde – von beiden Seiten schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
8.2 Im Falle einer fest vereinbarten Vertragslaufzeit ist die vorzeitige Kündigung des Auftraggebers ausgeschlossen.
8.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Kündigungsgrund ist insbesondere anzusehen, wenn
 ein Vertragspartner wesentliche Vertragspflichten verletzt, oder
 über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
Der Berater ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, sofern der Auftraggeber bei vereinbarter Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.
8.4 Im Falle der vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber bleibt der Vergütungsanspruch des Beraters in vollem Umfange bestehen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass dem Berater kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Haftung
9.1 Für bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursachte Schäden, die nachweislich durch den Berater verursacht worden sind, ist die Haftung des Beraters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf) oder die Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung von Erfüllungsgehilfen des Beraters. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die vorvertragliche Haftung und die Haftung für Garantieerklärungen bleibt hiervon unberührt. Dies gilt gleichermaßen, wenn sich der Berater zur Vertragserfüllung Dritter bedient.
9.2 Eine Haftung gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.3 Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, dem Berater nur Unterlagen zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen eines Dritten gegenüber dem Berater, wird der Auftraggeber den Berater vollkommen schad- und klaglos halten.
9.4 Sofern der Berater zur Erbringung seiner Leistungen einen Dritten hinzuzieht, erfolgt dies nur nach vorheriger Unterrichtung und mit Zustimmung des Auftraggebers. In diesem Falle haftet nur mehr der beigezogene Dritte für einen durch ihn verursachten Schaden und der Berater wird diesbezüglich von der Haftung frei.
10. Geheimhaltung / Rückgabe von Unterlagen
10.1 Der Berater verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen des Auftraggebers oder der mit dem Auftraggeber gem. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen auch über das Ende dieses Beratervertrages hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht für Zwecke, die nicht dem Interesse des Auftraggebers dienen, zu nutzen. Der Auftraggeber wird den Berater von der Geheimhaltungspflicht entbinden, soweit er gesetzlich zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist.
10.2 Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Berater an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
10.3 Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
10.4 Die Pflicht des Beraters zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Abs. 2 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10.5 Der Berater wird auf Verlangen schriftlich bestätigen, dass er nicht mehr im Besitz von Unterlagen jeglicher Art ist, die im Eigentum des Auftraggebers stehen oder ihm vom Auftraggeber im Zusammenhang mit diesem Beratervertrag überlassen wurden.
11. Datenverarbeitung / E-Mail-Kommunikation
11.1 Der Berater verarbeitet die ihm zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Auftraggeber leistet dem Berater Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, wie etwa die Einholung von Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
11.2 Der Auftraggeber bestätigt die gesonderte Datenschutzerklärung des Beraters, einsehbar unter https://christiansteub.de über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie über die Rechte betroffener Personen zur Kenntnis genommen zu haben und hiermit einverstanden zu sein.
11.3 Der Auftraggeber ist mit der Kommunikation mittels Fernkommunikationsmitteln, insbesondere mittels unverschlüsselter E-Mails einverstanden. Der Auftraggeber ist berechtigt dem Berater jederzeit schriftlich mitzuteilen, dass eine künftige Kommunikation nicht mehr mittels unverschlüsselter E-Mails erfolgen soll.

12. Schutz des geistigen Eigentums
12.1 Die vom Berater angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Beraters. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.
12.2 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Abs. 1 steht dem Berater ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessener Höhe zu.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
13.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden i. S. v. § 305b BGB mit einem vertretungsbefugten Vertreter des Auftraggebers. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.
13.4 Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen dem Berater und dem Auftraggeber gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
13.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist – soweit dies gesetzlich zulässig ist oder sich aus der Natur des Rechtsgeschäfts nichts anderes ergibt – Kempten (Allgäu).
13.6 Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder einzelner Vereinbarungen der Vertragspartner berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.